Versorgung

Wann haben Sie Ihren letzten persönlichen Vorsorgecheck für Ihren Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz durchgeführt?

Wir hinterfragen bestehende Versorgungskonzepte ergebnisorientiert, zum Beispiel

  • Wie steht es um den Insolvenzschutz Ihrer Versorgungswerke?

  • Reicht die Vorsorge im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau sowie die gestiegene Lebenserwartung?

  • Ist eine Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit zur Schuldentilgung eine notwendige Ergänzung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Gibt es für Sie günstigere Krankenversicherungstarife bei Ihrer Krankenversicherung oder enthält man Ihnen etwas vor?

  • Sind betriebliche Versorgungszusagen ausreichend refinanziert?

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, für seine Mitarbeiter vorzusorgen?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Vorsorge. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die bAV zu ermöglichen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch einen Teil seines Lohnes als Entgeltumwandlung für eine zusätzliche Altersrente anzulegen.

Seit dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet für sog Neuzusagen mindestens 15% des vom Arbeitnehmer einbezahlten Betrages als Arbeitgeberleistung zu leisten, sobald er selbst Sozialabgaben spart. Für bestehende Verträge ist der Arbeitgeberzuschuss seit dem 01.01.2022 verpflichtend.

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge man für sein Unternehmen wählt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten sich über eine betriebliche Altersvorsorge abzusichern: Entweder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge als Zusatzleistung zum Lohn oder der Arbeitnehmer finanziert seine betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung (zzgl. Pflichtanteil des Arbeitgebers). Auch die Teilung der Zahlungen in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist möglich.

Betriebliche Altersvorsorge ist dabei viel mehr als eine profane Zusatzrente. Berufsunfähigkeitsabsicherung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vertraglich zusagt, gehören ebenfalls dazu und geben ein Stück mehr finanzielle Sicherheit. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Leistungen für Hinterbliebene deutlich reduziert und die Hürden zur vollen Invaliditätsrente höher gelegt. Da kann es ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um die besten Köpfe sein, wenn man der Belegschaft mehr Sicherheit anbieten kann.

 

Die Attraktivität aller bAV-Modelle liegt in der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung: Je nach Durchführungsweg sind die Beiträge - je nach Höhe - steuer- und sozialversicherungsbefreit.

Für die Anlage der Beiträge sieht der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vor, die einerseits den Arbeitnehmern größtmögliche Sicherheit bieten sollen, sich andererseits hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes und der Kosten für das Unternehmen unterscheiden.

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf und schließt bei einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft eine Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Im Leistungsfall bekommt dann der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen eine entsprechende Rente oder Einmalzahlung. Auch Invalidität oder Berufsunfähigkeit lassen sich entsprechend versichern.

Da in der Aufschubzeit Sozialabgaben und Steuer gespart werden, fallen in der Auszahlphase deshalb Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die nachgelagerte Besteuerung an.

Die Direktversicherung bietet viele Lösungen bei Störfällen, wie Arbeitgeberwechsel, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit an.

Pensionskasse

Meist schließen sich mehrere Unternehmen einer Branche zusammen, gründen eine Pensionskasse und verwalten die Beiträge von Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) und Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanzierung). Auch Versicherungsunternehmen haben Pensionskassen gegründet.

Die steuerliche Behandlung und die Höchstbeiträge sind zwischenzeitlich der Direktversicherung angeglichen.

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtung und müssen die Zahlungen an die Versicherten sicherstellen. Der Vorsorgeberechtigte hat also einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.

Unterstützungskasse

Wählt der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeiter eine Unterstützungskasse, so spart er sich die interne Verwaltung der Beiträge und Zahlungen.

Faktisch zahlt er festgesetzte Beiträge in die Unterstützungskasse ein, die diese Gelder investiert und dann die Zahlungen an die Arbeitnehmer veranlasst. Sollte die Unterstützungskasse später nicht zahlen können oder reichen die Einzahlungen nicht aus, muss der Arbeitgeber eintreten. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers tritt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) ein. Entsprechende Rückdeckungsversicherungen und die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer nicht leer ausgeht.

 

Für die Unterstützungskasse gelten nicht die Höchstbeiträge wie bei Direktversicherung und Pensionskasse.

Pensionsfonds

Ähnlichkeiten zur Pensionskasse weist der Pensionsfonds auf. Dabei zahlen Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) in eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung ein, die im Leistungsfall dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen zusichert. Angelegt werden die Beiträge auf dem Kapitalmarkt, wobei die Pensionsfonds größere Risiken eingehen dürfen. Die Arbeitnehmer erwerben einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen den Pensionsfonds.

Der Verbreitungsgrad von Pensionsfonds ist in Deutschland relativ gering.

Direktzusage

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, seinem Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebenen eine vereinbarte Leistung im Falle der Altersrente, der Berufsunfähigkeit oder bei Tod zu erbringen. Die Direktzusage ist also das, was man unter einer klassischen Betriebsrente versteht.

Tritt der Leistungsfall ein, also die monatliche Zahlung an den Arbeitnehmer, so ist der Arbeitgeber für die Zahlungen verantwortlich inklusive des kompletten Verwaltungsaufwands.

Um als Arbeitgeber die späteren Zahlungen an die ehemaligen Mitarbeiter abzusichern, schließen viele Arbeitgeber entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. In jedem Fall erfolgen Leistungen an die Arbeitnehmer, insolvenzsicher durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG).

Was passiert mit den Einzahlungen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet?

Versorgungsleistungen bleiben bestehen, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung, so gilt ein sofortiger Unverfallbarkeitsanspruch.

Übernimmt der Arbeitgeber die Finanzierung, so muss der Arbeitnehmer (für Zusagen ab 01.01.2018) bei Austritt das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Zusage muss seit mindestens drei Jahren bestehen.

 

Kommt es zu einer Unternehmensinsolvenz, sind die Leistungen bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein bis zu einer bestimmen Höhe abgesichert. Der Arbeitnehmer steht also im Alter nicht mit leeren Händen da. Bei der Direktversicherung und Pensionskasse geht der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen auf den Arbeitnehmer über

Wenn wichtige Schlüsselpersonen im Unternehmen ausfallen: Die Keyman-Absicherung

Als Keyman bezeichnet man Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden.

Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein.

Fällt so eine Fachkraft durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können auf ein Unternehmen schnell große finanzielle Verluste - bis hin zur Existenzbedrohung - zukommen.

 

Mit der Zahlung aus einer Keyman-Police lassen sich rückläufige Aufträge auffangen, Erben eines Gesellschafters auszahlen oder sogar ein Nachfolger von einem Konkurrenten abwerben.

Für eine gesunde und motivierte Belegschaft sorgen: Betriebliche Krankenversicherung

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten bedeuten für jedes Unternehmen unkalkulierbare Mehrkosten.

Halten Sie die Personalnebenkosten im Rahmen und sorgen Sie vor: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung lassen sich Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen senken und der zusätzliche Versicherungsschutz schafft einen Mehrwert, der Ihnen in Konkurrenz zu Mitbewerbern einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Ihre Mitarbeiter dürfen sich durch ein maßgeschneidertes Paket von Zusatzangeboten wie Privatpatienten fühlen - und das häufig ohne Gesundheitsprüfung.

Je nach gewählter Finanzierung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sparen Sie Steuern und Ihre Belegschaft Sozialversicherungsabgaben.

 

Eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten!

Schutz in allen Lebenslagen: Die Gruppenunfallversicherung

Sorgen Sie für den 24-Stunden-Rundumschutz Ihrer Belegschaft: Mit einer Gruppenunfallversicherung lassen sich Firmeninhaber und Mitarbeiter gezielt gegen die Folgen eines Unfalls absichern.

Bereits ab drei Mitarbeitern lohnt sich die Versicherung und lässt alle von besonders attraktiven Konditionen profitieren.

 

Je nach Finanzierungsmodell können Sie die Police als zusätzliche Sozialleistung anbieten und Ihre Mitarbeiter dadurch motivieren.

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